U10 ist die erste zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll und die die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und der U11 schließen soll.
Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet.