Die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll die große Lücke zwischen U10 und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Die U11 soll im Alter von 9 bis 10 Jahren stattfinden.
In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung – je nach Bedarf.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet